Honorierung

Die Honorierung der Rechtsanwälte wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

In zivilrechtlichen Streitigkeiten richtet sich die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in der Regel nach dem Gegenstandswert.

Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars kann in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen erfolgen.

Soweit ein Mandant aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse außer Stande ist, die Kosten seiner Rechtsverfolgung selbst zu tragen, sieht das Gesetz die Möglichkeit der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe vor.

Erschöpft sich das Mandat in einer Beratung und ist diesbezüglich nichts anderes vereinbart, beträgt die rechtsanwaltliche Vergütung für Verbraucher für die Beratung höchstens 250,00 €, für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190,00 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und evtl. Auslagen.