Anwälte
Rechtsanwalt Reinhard Schwarz
Rechtsanwalt Schwarz ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen.
Rechtsanwalt Schwarz war nach Ablegung des 2. Staatsexamens als Referent für Großschädenbearbeitung bei einer namenhaften Versicherung und nach Anwaltszulassung als Rechtsanwalt und Notariatsvertreter in einem auf Verkehrs- und Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltsnotariat in Wiesbaden tätig.
Rechtsanwalt Schwarz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Helmut Glees
Rechtsanwalt Glees ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen.
Nach Ablegung des 2. Staatsexamens war Rechtsanwalt Glees Assessor in der Rechtsabteilung einer Rechtsschutzversicherung in Köln und Mitglied des Aufsichtsrates. Nach Anwaltszulassung war er zunächst als Einzelanwalt tätig und ist seit dem Jahre 2001 Sozius der Rechtsanwaltskanzlei Schwarz & Glees.
Rechtsanwalt Glees ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Familienrecht.